„Arche Noris Mobil“ Ottobrunn | Ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst

Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Kooperation mit allen am Pflegeprozess beteiligten Personen und Institutionen. Eine gute Zusammenarbeit mit Ihren Angehörigen und Ihrem behandelnden Arzt ist uns besonders wichtig.

Wir stehen in der Tradition diakonischer Arbeit und orientieren uns an christlichen Grundwerten. Wir helfen ihnen ohne Ansehen der Konfession oder Nationalität. Unser oberstes Ziel ist die Erhaltung Ihrer selbständigen Lebensführung durch aktivierende Pflegemaßnahmen.

Bei uns arbeiten Fach- und Hilfskräfte, sowie Hauswirtschaftskräfte die sich qualifiziert, zuverlässig und liebevoll um Sie kümmern und über eine langjährige Erfahrung in der ambulanten Pflege verfügen.

Bei Bedarf kommen wir mehrmals täglich, auch an den Wochenenden und Feiertagen zu Ihnen nach Hause.

Ab dem 01. Oktober 2022 arbeitet der Pflegedienst im Pflegezentrum St.Michael in Ottobrunn unter neuer Trägerschaft. Unter dem Motto „Wir kümmern uns“ bietet die Arche Noris gGmbH in über 20 Einrichtungen in Mittel- und Oberfranken, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz für rüstige und auch pflegebedürftigen Senioren bedarfsgerechte und zeitgemäße Pflegeangebote.

Ansprechpartner

Enid Saranovic
Pflegedienstleitung (PDL)

Rosemarie Juhra
Stellvertretende Pflegedienstleitung (stellv. PDL)
Email

Richard Hartmann
Pflegeberater
Email

Sigrun Kowald
Verwaltung
Email

Anfahrt

Leistungsspektrum

Das Leistungsangebot des Pflegeienst „Arche Noris Mobil“ im Pflegezentrum St. Michael umfasst:

  • Grundpflege SGBXI ( Körperpflege, Inkontinenzversorgung, Ankleiden etc. )
  • Behandlungspflege SGB V ( Injektionen, Verbände, Medikamentengabe etc. )
  • Verhinderungspflege – Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger ( über Pflegekasse abrechenbar bei Vorhandensein einer Pflegestufe )
  • Pflegeberatungsbesuche nach § 37,3 SGBXI
  • Hauswirtschaftliche Versorgung ( Einkaufen, Kochen, Wäschepflege etc. )
  • Vermittlung weiterführender Hilfen ( Hausnotruf, Kurzzeit – und Tagespflege )
  • Unterstützung für pflegende Angehörige nach § 45 SGBXI
  • Stundenweise Betreuung nach §45B

Soweit Leistungen von der Kranken- oder Pflegekasse, dem Sozialamt oder sonstigen Kostenträgern übernommen werden, können wir direkt mir diesen abrechnen.